Satzung des Ballad-Klub e.V. Deutsche Klassenvereinigung

§ 1 Gegenstand, Sitz der Vereinigung

Die Deutsche BALLAD-Vereinigung ist ein Zusammenschluss von Personen zur Förderung des Segelsports mit dem Ein-Typ-Boot "BALLAD". Der Sitz der Vereinigung ist in Hamburg. Die Vereinigung wird im Vereinsregister beim Amtsgericht in Hamburg eingetragen.

§ 2 Gemeinnützigkeit

Die BALLAD-Klassenvereinigung übt ihre Tätigkeit gemeinnützig und unter besonderer Berücksichtigung der über die Gemeinnützigkeit erlassenen Bestimmungen aus. Die erzieherische Arbeit der Deutschen BALLAD-Klassenvereinigung e.V. umfasst u.a. die Heranbildung der Jugend zum Segelsport sowie die Schulung zum Wettkampf und zur Leistung im Sinne des olympischen Gedankens. Entstandene Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Der Beitritt zur BALLAD-Klassenvereinigung erfolgt durch schriftliche Erklärung.

Der im voraus zu entrichtende jährliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils auf der ordentlichen Mitgliederversammlung für das kommende Kalenderjahr festgelegt. Über die Höhe des Beitrages juristischer Personen entscheidet der Vorstand.

Der Austritt eines Mitgliedes aus der Vereinigung erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes an den Vorstand mit dreimonatiger Kündigung auf den Schluss des Kalenderjahres.

§ 4 Organe der BALLAD-Klassenvereinigung

Organe der BALLAD-Klassenvereinigung sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr nach Einberufung durch den Vorstand. Hierzu werden die Mitglieder mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie wählt auch den Vorstand und zwei Kassenprüfer. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung der Stimmen ist möglich, bedarf jedoch der schriftlichen Form.

Über die Versammlungen und Sitzungen ist jeweils eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Verhandlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Niederschriften über die Versammlungen sind in der nachfolgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Der Vorstand besteht aus:

     

  • dem Vorsitzenden

  • dem stellvertretenden Vorsitzenden

  • dem Schatzmeister

  • dem Schriftführer.

Der Vorsitzende vertritt die Klassenvereinigung. Er handelt als Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Sämtliche Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt des neuen Vorstandes die Geschäfte weiter.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 5 Technische Daten, Messbriefe

Um zu gewährleisten, dass die Boote der BALLAD-Klasse einheitlich bleiben, werden technische Daten und Material vom Rumpf, Takelage und sonstiger seglerischer Ausrüstung in den Klassenbestimmungen festgelegt. Nur unter Einhaltung dieser Klassenbestimmungen kann dem BALLAD-Eigner das Klassenzertifikat erteilt werden.

§ 6 Ordnungsvorschriften des DSV

Die BALLAD-Klassenvereinigung nimmt das Grundgesetz und Ordnungsvorschriften des DSV zur Kenntnis und bekennt sich zu den darin enthaltenen Vorschriften und Prinzipien.

Für die Wettfahrten gelten die Regeln des DSV, die des ausschreibenden Vereins und die Bestimmungen der BALLAD-Klassenvereinigung.

Die BALLAD-Klassenvereinigung kann durch Verbandsvereine des DSV Ausschreibungen für Wettfahrten der BALLAD-Klassenvereinigung veranlassen.

§ 7 Auflösung des Vereines

Die Auflösung der BALLAD-Klassenvereinigung, über die in einer Mitgliederversammlung abzustimmen ist, bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller abgegebenen Stimmen.

Verbleibendes Vermögen fällt an den DSV und ist zur Förderung des Jugendsegelns zu verwenden.